KOSTEN FÜR DIE KINDER- UND JUGENDLICHENTHERAPIE
KINDER UND JUGENDLICHE (BIS 21 JAHRE)
Die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie können auf unterschiedliche Weise übernommen werden:
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Selbstzahler
KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN ÜBER DIE GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
Bei psychotherapeutischen Behandlungen wird unterschieden zwischen Praxen mit und ohne Kassensitz. Mit einem Kassensitz rechnen Therapeuten direkt über die Krankenkassenkarte ab. Aufgrund der hohen Nachfrage und längeren, zum Teil unzumutbaren Wartezeiten können gesetzlich Versicherte Patient*innen auch in einer Privatpraxis eine Therapie in Anspruch nehmen.
Wichtige Hinweise: Schweigepflicht und Absageregelung / Ausfallhonorar
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
Mit fast allen privaten Krankenversicherungen ist die Abrechnung für eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche möglich. Dies ist abhängig von Ihren Vertragsvereinbarungen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Krankenversicherung Psychotherapiebehandlungen beinhaltet.
Wichtige Hinweise: Schweigepflicht und Absageregelung / Ausfallhonorar
SELBSTZAHLER
Die Kosten für eine Psychotherapiesitzung von 50 Minuten erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit 100,55 €.
Die Bezahlung erfolgt vor jeder Therapiesitzung in bar.
Diese Ausgaben können als Krankheitskosten nach §33 EStG („außergewöhnliche Belastungen“) steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtige Hinweise: Schweigepflicht und Absageregelung / Ausfallhonorar
WICHTIGE HINWEISE
SCHWEIGEPFLICHT
Die Schweigepflicht bezieht sich auf alle persönlichen und beruflichen Informationen, die während der Therapie/der Sitzungen mitgeteilt werden.
ABSAGEREGELUNG|AUSFALLHONORAR
Wird ein Termin vereinbart, ist dieser verbindlich, und Sie stimmen damit auch einer Absageregelung zu:
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, diesen bis zu 48 Stunden vorher problemlos abzusagen. Sitzungen, die Sie kurzfristiger absagen oder nicht wahrnehmen, können bei den Therapeut*innen nicht mehr neu belegt werden.
Daher müssen wir in diesem Fall ein Ausfallhonorar in Höhe des regulären Stundensatzes in Rechnung stellen.
TERMIN ANFRAGEN
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Dipl. Päd. Gönül Tunali-Öztürk
030-81891186
Dipl. Päd. Özlem Güvendi-Gönen
030-23977702
Breite Straße 37
(Eingang über Hertefeldstr. 2)
13597 Berlin
Mail: info@therapiepraxis-berlin.berlin